Angeln im Regierungsbezirk Oberbayern - Bayern

Fischereischule Roman Wüst


Wir verhelfen Ihnen zum Angelschein!

Erfolgreich seit 2006

Angeln im Regierungsbezirk Oberbayern – Bayern

Angelschein machen – Wir verhelfen Ihnen zum Fischereischein (=Angelschein)

Sie wohnen im Regierungsbezirk Oberbayern oder in der Umgebung des Regierungsbezirks Oberbayern ?

Sie möchten im Regierungsbezirk Oberbayern oder in der Umgebung des Regierungsbezirks Oberbayern angeln?

Welche Möglichkeiten haben Sie als Bürger des Regierungsbezirks Oberbayern gut ausgebildet, schnell und komfortabel einen Angelschein zu bekommen?

Lernunterstützung

 Online Lernunterstützung

Sie nehmen bereits an einem Kurs teil und suchen eine professionelle Lernhilfe. Sie interessieren sich für die Fischerprüfung und möchten sich vorab informieren.

Kompaktkurs

In 4 Tagen zum Fischerschein. 

Die Fischereischule Roman Wüst bietet für interessierte Angler aus dem Regierungsbezirk Oberbayern Kompaktkurse zur Absolvierung der Fischerprüfung im Saarland an.  

Individualkurse

Individuell zum Fischereischein.

Fragen Sie hier einen Individualkurs als Einzelunterricht oder Unterricht in einer Kleingruppe an einem Standort im Regierungsbezirk Oberbayern Ihrer Wahl und zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl an.

Fischereischule Roman Wüst in Kooperation mit dem Fischereiverband Saar

Wie werde ich Angler?

Gesetzliche Grundlagen

Die Verordnung zur Ausführung des Bayrischen Fischereigesetzes erklärt, dass jeder, der die Fischerprüfung in Bayern ablegen will, an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen hat, der dem Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde entspricht und auch eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und in die Behandlung gefangener Fische einschließt. Die Lehrgangsteilnahme muss sich auf alle in Art. 59 Satz 1 BayFiG genannten Prüfungsgebiete und die praktische Einweisung erstrecken und mindestens 30 Stunden dauern.

Ausbildungsplan zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung
Theoretische Ausbildung
1. Fischkunde
1.1 Allgemeine Fischkunde

1.2 Spezielle Fischkunde

2. Gewässerkunde
2.1 Gewässerkunde, Gewässerökologie

2.2 Pflanzen am und im Gewässer

2.3 Tiere am und im Gewässer

3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
3.1 Grundlagen der Fischhege und Fischbewirtschaftung

3.2 Spezielle Fischhege

3.3 Biotopschutz

3.4 Krankheiten bei Fischen und Krebsen

3.5 Maßnahmen bei Gewässerverunreinigungen und Fischsterben

4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
4.1 Angelruten

4.2 Angelrollen

4.3 Angelschnüre

4.4 Vorfächer

4.5 Knoten

4.6 Posen (Schwimmer)

4.7 Wirbel und Einhänger

4.8 Beschwerung

4.9 Haken

4.10 Künstliche Köder

4.11 Geräte zur Anlandung des Fanges

4.12 Zusatzausrüstung zum Angeln

4.13 Natürliche Köder und ihr Gebrauch

4.14 Fangmethoden

4.15 Behandlung gefangener Fische

5. Rechtsvorschriften
5.1 Fischereirecht

5.2 Tierschutzrecht

5.3 Wasserrecht

5.4 Naturschutzrecht

5.5 Verfassung des Freistaates Bayern

5.6 Waffenrecht

Informationen online lernen

Selbstbestimmtes Lernen mit unsere Onlineplattform und digitalen Bibliothek LEHREN  LERNEN  WISSEN

LEHREN LERNEN WISSEN ist nicht nur eine Onlineplattform und digitale Bibliothek, die Fischerei und grundsätzliches Naturverständnis erklärt.

Vielmehr stellt LEHREN LERNEN WISSEN eine moderne Lern- und Lehrplattform dar, die Ihnen ein selbstbestimmtes, komfortables und zeitgemäßes Vorbereitungstraining auf die Fischerprüfung ermöglicht.

Darüber hinaus bietet LEHREN LERNEN WISSEN allen Naturinteressierten aber auch Lehrern, Naturschutzverbänden und anderen Multiplikatoren Basiswissen und viele weiterführende Informationen zum Thema Natur und nachhaltige Nutzung der Natur.

Praktische Ausbildung
6. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
6.1 Praktische Übungen im Binden von Knoten

6.2 Kontrolle von Angelgeräten vor dem Einsatz

6.3 Praktische Übungen im Zusammenstellen von Angelgerät

7. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische
7.1 Behandlung von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen

7.2 Hältern von Fischen

7.3 Praktische Übungen zum Töten und Schlachten von Fischen

Es ist vom Lehrgangsleiter sicherzustellen, dass die Lehrgangsteile 7.1 – 7.3 von jedem Lehrgangsteilnehmer besucht werden, da in diesen Unterrichtseinheiten die gemäß Tierschutzgesetz notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten der Fische erworben werden.

Die Fischereiprüfung

Am Bildschirm des Prüfungslokals erhalten Sie 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog angezeigt, die Sie online, per Mausklick beantworten müssen. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Prüfungsgebieten haben Sie 1 Stunde Zeit. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind.

Angelschein machen – Regierungsbezirk Oberbayern

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