Unsere Vorteile
- Hoher Schulungserfolg
- Langjährige Ausbildungserfahrung
- Exzellentes pädagogisches Niveau
- Hohe fachliche und didaktische Kompetenz
- Viele Prüfungstermine
- Achtung und Respekt vor der Natur
Keine versteckten Kosten – Komplettpreis (inkl. gesetzlicher MwSt)
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
Prüfung an einem der in Bayern angeboteten Termine und Prüfungsstandorte frei wählbar.
*Preisinformation
Kursgebühr, Kostenpauschale € 199,- (inkl. gesetzlicher MwSt.)
Die Verordnung zur Ausführung des Bayrischen Fischereigesetzes erklärt, dass jeder, der die Fischerprüfung in Bayern ablegen will, an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen hat, der dem Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde entspricht und auch eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und in die Behandlung gefangener Fische einschließt. Die Lehrgangsteilnahme muss sich auf alle in Art. 59 Satz 1 BayFiG genannten Prüfungsgebiete und die praktische Einweisung erstrecken und mindestens 30 Stunden dauern.
Ausbildungsplan zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung
Theoretische Ausbildung
1. Fischkunde
1.1 Allgemeine Fischkunde
1.2 Spezielle Fischkunde
2. Gewässerkunde
2.1 Gewässerkunde, Gewässerökologie
2.2 Pflanzen am und im Gewässer
2.3 Tiere am und im Gewässer
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
3.1 Grundlagen der Fischhege und Fischbewirtschaftung
3.2 Spezielle Fischhege
3.3 Biotopschutz
3.4 Krankheiten bei Fischen und Krebsen
3.5 Maßnahmen bei Gewässerverunreinigungen und Fischsterben
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
4.1 Angelruten
4.2 Angelrollen
4.3 Angelschnüre
4.4 Vorfächer
4.5 Knoten
4.6 Posen (Schwimmer)
4.7 Wirbel und Einhänger
4.8 Beschwerung
4.9 Haken
4.10 Künstliche Köder
4.11 Geräte zur Anlandung des Fanges
4.12 Zusatzausrüstung zum Angeln
4.13 Natürliche Köder und ihr Gebrauch
4.14 Fangmethoden
4.15 Behandlung gefangener Fische
5. Rechtsvorschriften
5.1 Fischereirecht
5.2 Tierschutzrecht
5.3 Wasserrecht
5.4 Naturschutzrecht
5.5 Verfassung des Freistaates Bayern
5.6 Waffenrecht
Praktische Ausbildung
6. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
6.1 Praktische Übungen im Binden von Knoten
6.2 Kontrolle von Angelgeräten vor dem Einsatz
6.3 Praktische Übungen im Zusammenstellen von Angelgerät
7. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische
7.1 Behandlung von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen7.2 Hältern von Fischen
7.3 Praktische Übungen zum Töten und Schlachten von Fischen
Es ist vom Lehrgangsleiter sicherzustellen, dass die Lehrgangsteile 7.1 – 7.3 von jedem Lehrgangsteilnehmer besucht werden, da in diesen Unterrichtseinheiten die gemäß Tierschutzgesetz notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten der Fische erworben werden.
Am Bildschirm des Prüfungslokals erhalten Sie 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog angezeigt, die Sie online, per Mausklick beantworten müssen. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Prüfungsgebieten haben Sie 1 Stunde Zeit. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind.
+49 (0)68 42 / 70 86 424
info@fischereischule.eu