Kursübersicht

Prüfungsstandort
Bayern

PRIVAT-
UNTERRICHT

INDIVIDUALKURS
BAYERN

Ideal geeignet für Angler, deren Hauptwohnsitz im Bundesland Bayern liegt 

was dich erwartet

Der Individualkurs kombiniert unser Onlineangebot mit 30 Stunden Individualunterricht inkl. Vereinspraktikum. Mit Zugang zur Online-Trainingsplattform kannst du in deinem eigenen Tempo lernen und dich optimal auf deine Fischerprüfung vorbereiten. Im Rahmen des Präsenzunterrichts wirst du konkret in den Prüfungsthemen und Praxisbereichen trainiert. Den Schulungsort und -termin kannst du in Absprache mit unserem Sekretariat selbst bestimmen. Du kannst aus vielen im Saarland angebotenen Prüfungsterminen einen Termin auswählen, dich selbstständig bei der Prüfungsbehörde anmelden und sogar direkt einen Fischereischein lösen.
Bei uns steht der hohe Schulungserfolg im Fokus – wir unterstützen dich intensiv, um sicherzustellen, dass du die Prüfung bestehst. Respekt vor der Natur ist ein zentrales Anliegen unserer Ausbildung. Wir legen Wert darauf, dass du nicht nur die Theorie erlernst, sondern auch ein Bewusstsein für nachhaltige Nutzung und Naturschutz entwickelst. Unsere Online-Plattform bietet ein umfassendes Vorbereitungstraining für deine Fischerprüfung. Neben Basiswissen erwarten dich auch vertiefende Informationen rund um die Natur und ihre nachhaltige Nutzung. Starte deine Angelerfahrung mit uns!

Die wichtigsten Fragen

Willkommen in unserer FAQ-Ecke! Hier beantworten wir die Fragen, die du vielleicht hast. Ob du mehr über unsere Kurse, die Fischerprüfung oder andere Details wissen möchtest – wir haben die Antworten. Wenn deine Frage nicht hier steht, schreib uns einfach. Wir helfen gerne!

Wichtige Fragen zum Individualkurs / Prüfungsstandort Bayern


Ist der Angelschein aus Bayern (der in Bayern ausgestellte Fischereischein) überall in Deutschland gültig?
Der in Bayern ausgestellte Fischereischein wird überall in Deutschland anerkannt.
Der Fischereischein – in Verbindung mit dem Gewässer-Erlaubnisschein – ermöglicht es dir dann überall in Deutschland zu angeln.


Wie viel Zeit muss ich in die Vorbereitung des Individualkurses
investieren?
Du musst an einem mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgang inkl. 6 Stunden Praxiseinweisung teilnehmen. Darüber hinaus musst du die Prüfungsfragen trainieren. Hierbei hilft dir unsere Online-Trainingsplattform “LEHREN LERNEN WISSEN“.


Muss ich Vorkenntnisse zur Teilnahme an einem Ausbildungskurs und/oder eigenes Angelgerät besitzen?
Du benötigst keinerlei Vorkenntnisse zur Teilnahme an einem unserer Ausbildungskurse. Weiterhin benötigst du kein eigenes Angelgerät.


Benötigt man für die Zulassung zur Teilnahme an der Fischerprüfung in Bayern ein polizeiliches Führungszeugnis?
Du benötigst für die Zulassung zur Teilnahme an der Fischerprüfung in Bayern kein polizeiliches Führungszeugnis.


Wie alt muss man sein, um in Bayern an der Fischerprüfung teilnehmen zu dürfen?
Du musst mindesten 12 Jahre alt sein, um an der Prüfung in Bayern teilnehmen zu dürfen. Der Fischereischein wird erst ab dem Alter von 14 Jahren ausgestellt.


Gibt es die Möglichkeit, die Fischerprüfung in Bayern in einer anderen als der deutschen Sprache abzulegen?
Die Fischerprüfung ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen. Die Unterstützung durch einen eidesstattlich geprüften Dolmetscher ist nicht möglich.


Warum muss ich mich registrieren, um mich für einen Ausbildungskurs und den Erhalt einer Teilnehmernummer bzw. für die Fischerprüfung in Bayern anmelden zu können?
Das Portal der bayerischen Fischerprüfung ist die zentrale Anwendung zur Verwaltung deiner Daten. Mit der Registrierung bekommst du eine persönliche Teilnehmernummer, die die Fischereischule Roman Wüst benötigt, um deinen Ausbildungsstand im Online-System zu erfassen (gemäß Prüfungsbehörde ist ohne Teilnehmernummer eine Kursteilnahme nicht zulässig). Außerdem kannst du über das Portal die Prüfungsgebühr bezahlen, dich dort für eine Prüfung anmelden und nach abgelegter Prüfung deine Antworten detailliert einsehen.
Die BayernID ist für die Erzeugung und Verwaltung von Benutzername und Passwort zuständig.
Die Registrierung in der BayernID ist kostenfrei und der erste Schritt zu einem Benutzerkonto im Portal der bayerischen Fischerprüfung.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft stellt hierzu einen Leitfaden zur Registrierung als PDF-Datei zur Verfügung, den du hier herunterladen kannst.

Gibt es Sonderregelungen für Menschen mit Handicaps, wie z.B. einer Lernbehinderung?
Für Menschen mit Handicaps, wie z.B. einer Lernbehinderung bieten wir Unterstützung an.
Beispielsweise unterstützen wir dich beim Durcharbeiten der Kursmaterialien. Weiterhin kannst du bei der Anmeldung zur Onlineprüfung eine deutschsprachige Lesehilfe dazubuchen. Gerne kannst du uns bei Fragen anrufen oder eine E-Mail schreiben.


Werden unsere Ausbildungskurse offiziell anerkannt?
Alle unsere Ausbildungsangebote/Vorbereitungskurse (Online-Präsenzkurs, Kompaktkurs, Individualkurs) sind bei der Prüfungsbehörde des Institutes für Fischerei der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft gemeldet und offiziell anerkannt.


Welche Themenbereiche umfasst der Ausbildungsplan zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung?
Theoretische Ausbildung
1. Fischkunde
1.1 Allgemeine Fischkunde
1.2 Spezielle Fischkunde
2. Gewässerkunde
2.1 Gewässerkunde, Gewässerökologie
2.2 Pflanzen am und im Gewässer
2.3 Tiere am und im Gewässer
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
3.1 Grundlagen der Fischhege und Fischbewirtschaftung
3.2 Spezielle Fischhege
3.3 Biotopschutz
3.4 Krankheiten bei Fischen und Krebsen
3.5 Maßnahmen bei Gewässerverunreinigungen und Fischsterben
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
4.1 Angelruten
4.2 Angelrollen
4.3 Angelschnüre
4.4 Vorfächer
4.5 Knoten
4.6 Posen (Schwimmer)
4.7 Wirbel und Einhänger
4.8 Beschwerung
4.9 Haken
4.10 Künstliche Köder
4.11 Geräte zur Anlandung des Fanges
4.12 Zusatzausrüstung zum Angeln
4.13 Natürliche Köder und ihr Gebrauch
4.14 Fangmethoden
4.15 Behandlung gefangener Fische

5. Rechtsvorschriften
5.1 Fischereirecht
5.2 Tierschutzrecht
5.3 Wasserrecht
5.4 Naturschutzrecht
5.5 Verfassung des Freistaates Bayern
5.6 Waffenrecht

Praktische Ausbildung
6. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
6.1 Praktische Übungen im Binden von Knoten
6.2 Kontrolle von Angelgeräten vor dem Einsatz
6.3 Praktische Übungen im Zusammenstellen von Angelgerät
7. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische
7.1 Behandlung von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen
7.2 Hältern von Fischen
7.3 Praktische Übungen zum Töten und Schlachten von Fischen

Es ist vom Lehrgangsleiter sicherzustellen, dass die Lehrgangsteile 7.1 – 7.3 von jedem Lehrgangsteilnehmer besucht werden, da in diesen Unterrichtseinheiten die gemäß Tierschutzgesetz notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten der Fische erworben werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes erklärt, dass jeder, der die Fischerprüfung in Bayern ablegen will, an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen hat, der dem Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde entspricht und auch eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und in die Behandlung gefangener Fische einschließt. Die Lehrgangsteilnahme muss sich auf alle in Art. 59 Satz 1 BayFiG genannten Prüfungsgebiete und die praktische Einweisung erstrecken und mindestens 30 Stunden dauern.

Die Fischereiprüfung

Am Bildschirm des Prüfungslokals erhältst du 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog angezeigt, die du online beantworten musst. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Prüfungsgebieten hast du 1 Stunde Zeit. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind. 

Ausbildungsplan zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung

Theoretische Ausbildung

1. Fischkunde
2. Gewässerkunde
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
5. Rechtsvorschriften
Praktische Ausbildung
6. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
7. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische

Es ist vom Lehrgangsleiter sicherzustellen, dass der Lehrgangsteil 7 von jedem Lehrgangsteilnehmer besucht wird, da in dieser Unterrichtseinheit die gemäß Tierschutzgesetz notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten der Fische erworben werden.