Dein paket
- Zugang zu unserer Online-Trainingsplattform und digitalen Bibliothek “LEHREN LERNEN WISSEN” (6 Monate ab Bestellung, sofortiger Zugang nach Buchungseingang
- 32 Stunden Präsenzunterricht inkl. Praxistag
- Präsenzunterricht als Einzelunterricht oder Unterricht in einer Kleingruppe oder Videoseminar
Preise (pro Person) bei Teilnahme von:
1 Person:
2 Personen:
3 Personen:
4 Personen:
€ 2699*
€ 1699*
€ 1199*
€ 999*
was dich erwartet
Der Individualkurs kombiniert unser Onlineangebot mit 32 Stunden Individualunterricht inkl. Praxistag. Mit Zugang zur Online-Trainingsplattform kannst du in deinem eigenen Tempo lernen und dich optimal auf deine Fischerprüfung vorbereiten. Im Rahmen des Präsenzunterrichts wirst du konkret in den Prüfungsthemen und Praxisbereichen trainiert. Den Schulungsort und -termin kannst du in Absprache mit unserem Sekretariat selbst bestimmen. Du kannst dich selbstständig zum nächsten Prüfungstermin beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., dem vom Fachministerium die Abnahme der Fischerprüfung übertraut wurde, anmelden.
Bei uns steht der hohe Schulungserfolg im Fokus – wir unterstützen dich intensiv, um sicherzustellen, dass du die Prüfung bestehst. Respekt vor der Natur ist ein zentrales Anliegen unserer Ausbildung. Wir legen Wert darauf, dass du nicht nur die Theorie erlernst, sondern auch ein Bewusstsein für nachhaltige Nutzung und Naturschutz entwickelst. Unsere Online-Plattform bietet ein umfassendes Vorbereitungstraining für deine Fischerprüfung. Neben Basiswissen erwarten dich auch vertiefende Informationen rund um die Natur und ihre nachhaltige Nutzung. Starte deine Angelerfahrung mit uns!
Die wichtigsten Fragen
Willkommen in unserer FAQ-Ecke! Hier beantworten wir die Fragen, die du vielleicht hast. Ob du mehr über unsere Kurse, die Fischerprüfung oder andere Details wissen möchtest – wir haben die Antworten. Wenn deine Frage nicht hier steht, schreib uns einfach. Wir helfen gerne!
Wichtige Fragen zum Individualkurs / Prüfungsstandort Baden-Württemberg
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um in Baden-Württemberg an der Prüfung teilnehmen zu können?
Du musst deinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben, mindestens 10 Jahre (empfohlen wird 14 Jahre) alt sein und an einem mindestens 32-stündigen Vorbereitungslehrgang inkl. Praxistag teilgenommen haben.
Ist der Angelschein aus Baden-Württemberg (der in Baden-Württemberg ausgestellte Fischereischein) überall in Deutschland gültig?
Der in Baden-Württemberg ausgestellte Fischereischein wird überall in Deutschland anerkannt.
Der Fischereischein – in Verbindung mit dem Gewässer-Erlaubnisschein – ermöglicht es dir dann überall in Deutschland zu angeln.
Wie viele Zeit muss ich in die Vorbereitung des Individualkurses investieren?
Du musst mindesten 32 Stunden inkl. Praxistag in die Vorbereitung des Individualkurses investieren.
Wie ist der Praxistag organisiert?
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Muss ich Vorkenntnisse zur Teilnahme an einem Ausbildungskurs und/oder eigenes Angelgerät besitzen?
Du benötigst keinerlei Vorkenntnisse zur Teilnahme an einem unserer Ausbildungskurse. Weiterhin benötigst du kein eigenes Angelgerät.
Benötigt man für die Zulassung zur Teilnahme an der Fischerprüfung in Baden-Württemberg ein polizeiliches Führungszeugnis?
Du benötigst für die Zulassung zur Teilnahme an der Fischerprüfung in Baden-Württemberg kein polizeiliches Führungszeugnis.
Wie alt muss man sein, um in Baden-Württemberg an der Fischerprüfung teilnehmen zu dürfen?
Du musst mindesten 10 Jahre alt sein, um an der Prüfung in Baden-Württemberg teilnehmen zu dürfen. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg empfiehlt als Mindestalter 14 Jahre. Der Fischereischein wird erst ab dem Alter von 14 Jahren ausgestellt.
Gibt es Sonderregelungen für Menschen mit Handicaps wie z.B. einer Lernbehinderung?
Für Menschen mit Handicaps wie z.B. einer Lernbehinderung bieten wir Unterstützung an.
Beispielsweise unterstützen wir dich beim Durcharbeiten der Kursmaterialien oder dir können die Prüfungsfragen in der Prüfung in Ausnahmefällen vorgelesen werden.
Gerne kannst du uns bei Fragen anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Gesetzliche Grundlagen
Das Baden-Württembergische Fischereigesetz führt aus, dass jeder, der die Fischerei ausübt einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen muss. Auf Verlangen ist der Fischereischein auch dem Fischereiberechtigten und dem Pächter zur Einsichtnahme auszuhändigen.
Die erste Erteilung des Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Antragsteller die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt. Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung nachgewiesen.
Das Mindestalter, das zur Zulassung zur Fischerprüfung in Baden-Württemberg gefordert ist, beträgt 10 Jahre.
Zur Fischerprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang teilgenommen hat. Zuständig für das Prüfungsverfahren ist der Landesfischereiverband.
Die Fischereiprüfung
Jeder Prüfling hat innerhalb von zwei Stunden 60 Fragen aus einem mit dem Ministerium abgestimmten Fragenkatalog zu beantworten.
In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 45 der gestellten Fragen und dabei mindestens die Hälfte aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet sind.
Der Unterricht umfasst folgende Fächer in Theorie und Praxis:
- Sachgebiet 1: Allgemeine Fischkunde
- Sachgebiet 2: Spezielle Fischkunde
- Sachgebiet 3: Gewässerökologie, Fischhege
- Sachgebiet 4: Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung und Verwertung der gefangenen Fische
- Sachgebiet 5: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutsame Rechtsvorschriften