Angeln in Riedstadt
Fischereischule Roman Wüst
Wir verhelfen Ihnen zum Angelschein!
Erfolgreich seit 2006
Angeln in Riedstadt
Angelschein machen – Wir verhelfen Ihnen zum Fischereischein (=Angelschein)
Sie wohnen in Riedstadt oder in der Nähe von Riedstadt ?
Sie möchten in Riedstadt oder in der Umgebung von Riedstadt angeln?
Welche Möglichkeiten haben Sie als Riedstadter Bürger gut ausgebildet, schnell und komfortabel einen Angelschein zu bekommen?
Onlinekurs
Online zum Angelschein
Vorbereitung mit unserem Onlinekurs in Riedstadt und Prüfung an einem der Prüfungsstandorte im Saarland.
Spezialkurs
In 2 Tagen zum Angelschein
Spezialkurs und Prüfung in Blieskastel
Individualkurs
Individuell zum Angelschein
1 Tag Präsenzunterricht als Einzelunterricht oder Unterricht in einer Kleingruppe in Riedstadt kombiniert mit unserem Onlinekurs.
Fischereischule Roman Wüst in Kooperation mit dem Fischereiverband Saar
Wichtige Informationen
Um in Deutschland angeln zu dürfen benötigen Sie einen Fischereischein (= Angelschein). Damit Ihre zuständige Behörde den Fischereischein ausstellt, müssen Sie zuerst eine Fischerprüfung (= Anglerprüfung) bestehen.
Im Saarland ist der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Gesetzgeber beauftragt worden die Ausbildung zur Ablegung der Fischerprüfung, die auch Anglerprüfung genannt wird, durchzuführen und die Fischerprüfung abzunehmen. Weiterhin darf der Fischereiverband Saar den umgangssprachlich als Angelschein bezeichneten Fischereischein ausstellen. Dieser Fischereischein (= Angelschein) hat eine bundesweite Gültigkeit.
Wie erhalten Sie den hessischen Fischereischein?
Das Fischerprüfungszeugnis, das Sie im Saarland erhalten, berechtigt Sie, bei Ihrer Fischereibehörde (Stadt/Landkreises) den hessischen Fischereischein* ausgestellt zu bekommen.
Gerne können Sie sich bei Ihrer zuständigen Verwaltung (Rathaus, Kreis, Bürgeramt / Untere Fischereibehörde) erkundigen.
Rechtsgrundlage der Anerkennung des saarländischen Zeugnisses oder saarländischen Fischereischeines ist die Durchführungverordnung des Regierungspräsidiums Kassel über die Anerkennung der Prüfungszeugnisse und Fischereischeine anderer Bundesländer
Ausbildungsfächer und Prüfungsfächer sind:
Allgemeine Fischkunde, insbesondere Körperbau und Lebensfunktionen, Fortpflanzung und Ernährung
Spezielle Fischkunde, insbesondere Artenkenntnis und Biologie der heimischen Fischarten
Gewässerbiologie, insbesondere Kenntnisse des Lebensraums Wasser, Bewirtschaftung von Fischgewässern, Fischkrankheiten
Fischereirecht und verwandte Rechtsgebiete, Rechtsvorschriften
Gerätekunde, Fanggeräte und ihr Gebrauch
Tierschutz und Verwertung der Fische
Mindestalter
Das Mindestalter, das zur Zulassung zur Fischerprüfung im Saarland gefordert ist, beträgt 13 Jahre.
Zur Prüfung zugelassen wird, wer an einem Vorbereitungskurs teilgenommen und sich in einem Praktikum kundig gemacht hat. Das Praktikum kann auch nach der prüfung abgelegt werden.
Die Fischereiprüfung
Jeder Prüfling hat einen vom Fischereiverband Saar e. V. im Einvernehmen mit der Obersten Fischereibehörde aufgestellten Fragebogen mit insgesamt 60 Fragen innerhalb von 2 Stunden zu beantworten.
In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Der Prüfling hat bestanden, wenn er mindestens 45 der gestellten Fragen zutreffend beantwortet hat.
Der Fischereischein
Im Saarland besteht für Sie die Möglichkeit nach Absolvierung der Prüfung sofort den Fischereischein zu lösen. Dies erspart Ihnen einen Behördengang. Sie haben die Möglichkeit zwischen einem 5-Jahres-Fischereischein und einem Jahresfischereischein zu wählen.
Angelschein machen – Riedstadt
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