Angeln im Landkreis Bergstraße - Hessen

Fischereischule Roman Wüst


Wir verhelfen Ihnen zum Angelschein!

Erfolgreich seit 2006

Angeln im Landkreis Bergstraße Hessen

Angelschein machen – Wir verhelfen Ihnen zum Fischereischein (=Angelschein)

Sie wohnen im Landkreis Bergstraße oder in der Region Landkreis Bergstraße?

Sie möchten im Landkreis Bergstraße oder in der Region Landkreis Bergstraße angeln?

Welche Möglichkeiten haben Sie als Bürger im Landkreis Bergstraße gut ausgebildet, schnell und komfortabel einen Angelschein zu bekommen?

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Online zum Angelschein

Vorbereitung mit unserem Onlinekurs im Landkreis Bergstraße und Prüfung an einem der Prüfungsstandorte im Saarland.

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1 Tag Präsenzunterricht als Einzelunterricht oder Unterricht in einer Kleingruppe im Landkreis Bergstraße kombiniert mit unserem Onlinekurs.

Fischereischule Roman Wüst in Kooperation mit dem Fischereiverband Saar

Wichtige Informationen

Um in Deutschland angeln zu dürfen benötigen Sie einen Fischereischein (= Angelschein). Damit Ihre zuständige Behörde den Fischereischein ausstellt, müssen Sie zuerst eine Fischerprüfung (= Anglerprüfung) bestehen.

Im Saarland ist der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Gesetzgeber beauftragt worden die Ausbildung zur Ablegung der Fischerprüfung, die auch Anglerprüfung genannt wird, durchzuführen und die Fischerprüfung abzunehmen. Weiterhin darf der Fischereiverband Saar den umgangssprachlich als Angelschein bezeichneten Fischereischein ausstellen. Dieser Fischereischein (= Angelschein) hat eine bundesweite Gültigkeit.

Wie erhalten Sie den hessischen Fischereischein?

Das Fischerprüfungszeugnis, das Sie im Saarland erhalten, berechtigt Sie, bei Ihrer Fischereibehörde (Stadt/Landkreises) den hessischen Fischereischein* ausgestellt zu bekommen.

Gerne können Sie sich bei Ihrer zuständigen Verwaltung (Rathaus, Kreis, Bürgeramt / Untere Fischereibehörde) erkundigen.

Rechtsgrundlage der Anerkennung des saarländischen Zeugnisses oder saarländischen Fischereischeines ist die Durchführungverordnung des Regierungspräsidiums Kassel über die Anerkennung der Prüfungszeugnisse und Fischereischeine anderer Bundesländer

Ausbildungsfächer und Prüfungsfächer sind:

Allgemeine Fischkunde, insbesondere Körperbau und Lebensfunktionen, Fortpflanzung und Ernährung

Spezielle Fischkunde, insbesondere Artenkenntnis und Biologie der heimischen Fischarten

Gewässerbiologie, insbesondere Kenntnisse des Lebensraums Wasser, Bewirtschaftung von Fischgewässern, Fischkrankheiten

Fischereirecht und verwandte Rechtsgebiete, Rechtsvorschriften

Gerätekunde, Fanggeräte und ihr Gebrauch

Tierschutz und Verwertung der Fische

Mindestalter

Das Mindestalter, das zur Zulassung zur Fischerprüfung im Saarland gefordert ist, beträgt 13 Jahre.

Zur Prüfung zugelassen wird, wer an einem Vorbereitungskurs teilgenommen und sich in einem Praktikum kundig gemacht hat. Das Praktikum kann auch nach der prüfung abgelegt werden.

Die Fischereiprüfung

Jeder Prüfling hat einen vom Fischereiverband Saar e. V. im Einvernehmen mit der Obersten Fischereibehörde aufgestellten Fragebogen mit insgesamt 60 Fragen innerhalb von 2 Stunden zu beantworten.

In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Der Prüfling hat bestanden, wenn er mindestens 45 der gestellten Fragen zutreffend beantwortet hat.

Der Fischereischein

Im Saarland besteht für Sie die Möglichkeit nach Absolvierung der Prüfung sofort den Fischereischein zu lösen. Dies erspart Ihnen einen Behördengang. Sie haben die Möglichkeit zwischen einem 5-Jahres-Fischereischein und einem Jahresfischereischein zu wählen.

 

Angelschein machen – Landkreis Bergstrasse

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