Angeln in Weinstadt
Fischereischule Roman Wüst
Wir verhelfen Ihnen zum Angelschein!
Erfolgreich seit 2006
Angeln in Weinstadt
Angelschein machen – Wir verhelfen Ihnen zum Fischereischein (=Angelschein)
Sie wohnen in Weinstadt oder in der Umgebung von Weinstadt?
Sie möchten in Weinstadt oder in der Umgebung von Weinstadt angeln?
Welche Möglichkeiten haben Sie als Bürger der Stadt Weinstadt gut ausgebildet, schnell und komfortabel einen Angelschein zu bekommen?
Onlinekurs
Online zum Angelschein
Vorbereitung mit unserem Onlinekurs in Weinstadt und Prüfung an einem der Prüfungsstandorte im Saarland.
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In 2 Tagen zum Angelschein
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1 Tag Präsenzunterricht als Einzelunterricht oder Unterricht in einer Kleingruppe in Weinstadt kombiniert mit unserem Onlinekurs.
Fischereischule Roman Wüst in Kooperation mit dem Fischereiverband Saar
Wichtige Informationen
Um in Deutschland angeln zu dürfen benötigen Sie einen Fischereischein (= Angelschein). Damit Ihre zuständige Behörde den Fischereischein ausstellt, müssen Sie zuerst eine Fischerprüfung (= Anglerprüfung) bestehen.
Im Saarland ist der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Gesetzgeber beauftragt worden die Ausbildung zur Ablegung der Fischerprüfung, die auch Anglerprüfung genannt wird, durchzuführen und die Fischerprüfung abzunehmen. Weiterhin darf der Fischereiverband Saar den umgangssprachlich als Angelschein bezeichneten Fischereischein ausstellen. Dieser Fischereischein (= Angelschein) hat eine bundesweite Gültigkeit.
Der im Saarland ausgestellte Fischereischein Richtungsweisendes Urteil bezüglich des sogenannten „Wohnort-Prinzips“
Mit Urteil vom 15.12.2015 hat das Amtsgericht die Verbandsgemeinde des Rhein-Pfalz-Kreises zur Erteilung des beantragten Fischereischeines verurteilt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass eine Regelung, wonach ein aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nur dann zum ersten Erwerb eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins berechtigt, wenn der Fischereischeininhaber bei Ablegung der Prüfung seine Hauptwohnung nicht in Rheinland-Pfalz hatte, sowohl gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der eine Ausprägung des Rechtsstaatsgebots in Art. 20 Abs.3 GG darstellt, als auch insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art.3 Abs.1 GG verstößt
(VG Neustadt an der Weinstraße, Geschäftsnummer 5 K 626/15.NW).
Ausbildungsfächer und Prüfungsfächer sind:
Allgemeine Fischkunde, insbesondere Körperbau und Lebensfunktionen, Fortpflanzung und Ernährung
Spezielle Fischkunde, insbesondere Artenkenntnis und Biologie der heimischen Fischarten
Gewässerbiologie, insbesondere Kenntnisse des Lebensraums Wasser, Bewirtschaftung von Fischgewässern, Fischkrankheiten
Fischereirecht und verwandte Rechtsgebiete, Rechtsvorschriften
Gerätekunde, Fanggeräte und ihr Gebrauch
Tierschutz und Verwertung der Fische
Mindestalter
Das Mindestalter, das zur Zulassung zur Fischerprüfung im Saarland gefordert ist, beträgt 13 Jahre.
Zur Prüfung zugelassen wird, wer an einem Vorbereitungskurs teilgenommen und sich in einem Praktikum kundig gemacht hat. Das Praktikum kann auch nach der prüfung abgelegt werden.
Die Fischereiprüfung
Jeder Prüfling hat einen vom Fischereiverband Saar e. V. im Einvernehmen mit der Obersten Fischereibehörde aufgestellten Fragebogen mit insgesamt 60 Fragen innerhalb von 2 Stunden zu beantworten.
In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Der Prüfling hat bestanden, wenn er mindestens 45 der gestellten Fragen zutreffend beantwortet hat.
Der Fischereischein
Im Saarland besteht für Sie die Möglichkeit nach Absolvierung der Prüfung sofort den Fischereischein zu lösen. Dies erspart Ihnen einen Behördengang. Sie haben die Möglichkeit zwischen einem 5-Jahres-Fischereischein und einem Jahresfischereischein zu wählen.
Angelschein machen – Weinstadt
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