Angelvereine in Hergersweiler

Unsere Fischereischule verhilft zum Angelschein


Wir verhelfen Ihnen zum Angelschein!

Erfolgreich seit 2006

Sie möchten Mitglied in einem Angelverein in Hergersweiler werden?

Angelschein machen – Wir verhelfen Ihnen zum Fischereischein (=Angelschein)

Sie sind Mitglied in einem Angelsportverein in Hergersweiler oder einem anderen Angelsportverein, besitzen aber noch keinen Fischereischein (= Angelschein)?

Sie interessieren sich für das Thema Angeln und benötigen einen Angelschein (=Fischereischein), da Sie in einem Angelverein in Hergersweiler oder einem anderen Angelsportverein in Rheinland-Pfalz Mitglied werden möchten?

Ein Freund oder Bekannter ist schon Mitglied in einem Angelverein in Hergersweiler oder einem anderen Angelverein in Rheinland-Pfalz und Sie möchten aus diesen Grund auch den Angelschein machen?

 

Onlinekurs

Online zum Angelschein

Vorbereitung mit unserem Onlinekurs und Prüfung an einem der Prüfungsstandorte im Saarland.

Spezialkurs

In 2 Tagen zum Angelschein

Spezialkurs und Prüfung in Blieskastel

Individualkurs

Individuell zum Angelschein

1 Tag Präsenzunterricht als Einzelunterricht oder Unterricht in einer Kleingruppe an einem Ort Ihrer Wahl kombiniert mit unserem Onlinekurs.

Fischereischule Roman Wüst in Kooperation mit dem Fischereiverband Saar

Wichtige Informationen

Um in Deutschland angeln zu dürfen benötigen Sie einen Fischereischein (= Angelschein). Damit Ihre zuständige Behörde den Fischereischein ausstellt, müssen Sie zuerst eine Fischerprüfung (= Anglerprüfung) bestehen.

Im Saarland ist der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Gesetzgeber beauftragt worden die Ausbildung zur Ablegung der Fischerprüfung, die auch Anglerprüfung genannt wird, durchzuführen und die Fischerprüfung abzunehmen. Weiterhin darf der Fischereiverband Saar den umgangssprachlich als Angelschein bezeichneten Fischereischein ausstellen. Dieser Fischereischein (= Angelschein) hat eine bundesweite Gültigkeit.

Der im Saarland ausgestellte Fischereischein Richtungsweisendes Urteil bezüglich des sogenannten „Wohnort-Prinzips“

Mit Urteil vom 15.12.2015 hat das Amtsgericht die Verbandsgemeinde des Rhein-Pfalz-Kreises zur Erteilung des beantragten Fischereischeines verurteilt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass eine Regelung, wonach ein aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nur dann zum ersten Erwerb eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins berechtigt, wenn der Fischereischeininhaber bei Ablegung der Prüfung seine Hauptwohnung nicht in Rheinland-Pfalz hatte, sowohl gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der eine Ausprägung des Rechtsstaatsgebots in Art. 20 Abs.3 GG darstellt, als auch insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art.3 Abs.1 GG verstößt

(VG Neustadt an der Weinstraße, Geschäftsnummer 5 K 626/15.NW).

Ausbildungsfächer und Prüfungsfächer sind

Allgemeine Fischkunde, insbesondere Körperbau und Lebensfunktionen, Fortpflanzung und Ernährung

Spezielle Fischkunde, insbesondere Artenkenntnis und Biologie der heimischen Fischarten

Gewässerbiologie, insbesondere Kenntnisse des Lebensraums Wasser, Bewirtschaftung von Fischgewässern, Fischkrankheiten

Fischereirecht und verwandte Rechtsgebiete, Rechtsvorschriften

Gerätekunde, Fanggeräte und ihr Gebrauch

Tierschutz und Verwertung der Fische

Mindestalter

Das Mindestalter, das zur Zulassung zur Fischerprüfung im Saarland gefordert ist, beträgt 13 Jahre.

Zur Prüfung zugelassen wird, wer an einem Vorbereitungskurs teilgenommen und sich in einem Praktikum kundig gemacht hat. Das Praktikum kann auch nach der prüfung abgelegt werden.

Die Fischereiprüfung

Jeder Prüfling hat einen vom Fischereiverband Saar e. V. im Einvernehmen mit der Obersten Fischereibehörde aufgestellten Fragebogen mit insgesamt 60 Fragen innerhalb von 2 Stunden zu beantworten.

In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Der Prüfling hat bestanden, wenn er mindestens 45 der gestellten Fragen zutreffend beantwortet hat.

Der Fischereischein

Im Saarland besteht für Sie die Möglichkeit nach Absolvierung der Prüfung sofort den Fischereischein zu lösen. Dies erspart Ihnen einen Behördengang. Sie haben die Möglichkeit zwischen einem 5-Jahres-Fischereischein und einem Jahresfischereischein zu wählen.

 

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